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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-469/14Masterrind GmbH v Hauptzollamt Hamburg-Jonas

Entschieden
2016-07-28
ECLI
ECLI:EU:C:2016:609
CELEX
62014CJ0469
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Landwirtschaft – Verordnung (EG) Nr. 1/2005 – Schutz von Tieren beim Transport – Lange Beförderungen – Anhang I Kapitel V Nr. 1.4 Buchst. d – Beförderungsdauer und Ruhezeiten während des Transports – Beförderung von Rindern – Begriff ‚ausreichende, mindestens einstündige Ruhepause‘ – Möglichkeit einer mehrfachen Unterbrechung der Beförderung – Art. 22 – Verzögerungen während der Beförderung – Verordnungen (EG) Nr. 1234/2007 und (EU) Nr. 817/2010 – Ausfuhrerstattungen – Anforderungen an das Wohlergehen lebender Rinder während ihrer Beförderung – Verordnung Nr. 817/2010 – Art. 2 Abs. 2 bis 4 – Amtlicher Tierarzt an der Ausgangsstelle – Bericht und Vermerk in dem Dokument, mit dem bescheinigt wird, dass die Tiere das Zollgebiet der Union verlassen haben, in Bezug auf die Frage, ob die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung Nr. 1/2005 eingehalten wurden – Nicht zufriedenstellendes Ergebnis der durchgeführten Kontrollen – Art. 5 Abs. 1 Buchst. c – Frage, ob dieser Vermerk die für die Zahlung von Ausfuhrerstattungen zuständige nationale Behörde bindet.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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