Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-467/18Criminal proceedings against EP
- Entschieden
- 2019-09-19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:765
- CELEX
- 62018CJ0467
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Art. 6 und 47 sowie Art. 51 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Richtlinie 2012/13/EU – Art. 8 Abs. 2 – Richtlinie 2013/48/EU – Art. 12 – Richtlinie (EU) 2016/343 – Art. 3 – Nationale Regelung, die aus therapeutischen Gründen und Sicherheitsgründen die psychiatrische Unterbringung von Personen gestattet, die im Zustand geistiger Verwirrung Taten begangen haben, aufgrund deren eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht – Recht auf Rechtsbelehrung – Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand – Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf – Unschuldsvermutung – Schutzbedürftige Person.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht