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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-467/18Criminal proceedings against EP

Entschieden
2019-09-19
ECLI
ECLI:EU:C:2019:765
CELEX
62018CJ0467
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Art. 6 und 47 sowie Art. 51 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Richtlinie 2012/13/EU – Art. 8 Abs. 2 – Richtlinie 2013/48/EU – Art. 12 – Richtlinie (EU) 2016/343 – Art. 3 – Nationale Regelung, die aus therapeutischen Gründen und Sicherheitsgründen die psychiatrische Unterbringung von Personen gestattet, die im Zustand geistiger Verwirrung Taten begangen haben, aufgrund deren eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht – Recht auf Rechtsbelehrung – Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand – Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf – Unschuldsvermutung – Schutzbedürftige Person.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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