Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-465/19B & L Elektrogeräte GmbH v GC
- Entschieden
- 2019-12-17
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:1091
- CELEX
- 62019CO0465
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 2011/83/EU – Art. 2 Nr. 8 Buchst. c und Nr. 9 – Außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossener Vertrag – Begriff der ‚Geschäftsräume‘ – Vertrag, der an einem Verkaufsstand einer Messe abgeschlossen wird, unmittelbar nachdem der Verbraucher, der sich an einem gemeinsam genutzten Ort der Messe befindet, vom Unternehmer angesprochen wurde.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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