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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-465/19B & L Elektrogeräte GmbH v GC

Entschieden
2019-12-17
ECLI
ECLI:EU:C:2019:1091
CELEX
62019CO0465
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 2011/83/EU – Art. 2 Nr. 8 Buchst. c und Nr. 9 – Außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossener Vertrag – Begriff der ‚Geschäftsräume‘ – Vertrag, der an einem Verkaufsstand einer Messe abgeschlossen wird, unmittelbar nachdem der Verbraucher, der sich an einem gemeinsam genutzten Ort der Messe befindet, vom Unternehmer angesprochen wurde.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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