Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-464/24Balneari Rimini v Comune di Rimini
- Entschieden
- 2025-06-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:498
- CELEX
- 62024CO0464
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichtshofs. – Erfordernis der Angabe der Gründe, aus denen sich die Notwendigkeit einer Antwort des Gerichtshofs ergibt – Teilweise offensichtliche Unzulässigkeit – Art. 99 der Verfahrensordnung – Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann – Richtlinie 2006/123/EG – Richtlinie 2014/23/EU – Anwendungsbereich – Tourismus- und Erholungszwecken dienende Konzessionen für im öffentlichen Eigentum stehende Liegenschaften am Meer – Schadensersatzklage – Keine automatische Verlängerung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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