Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-464/18ZX v Ryanair DAC
- Entschieden
- 2019-04-11
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:311
- CELEX
- 62018CJ0464
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Bestimmung des für die Entscheidung über eine Klage auf Ausgleichszahlung wegen eines verspäteten Fluges zuständigen Gerichts – Art. 7 Nr. 5 – Betrieb einer Zweigniederlassung – Art. 26 – Stillschweigende Vereinbarung – Notwendigkeit der Einlassung des Beklagten.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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