Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-463/23Agenzia delle Entrate – Direzione Provinciale Roma 1 v Lamaro Appalti Spa Unipersonale
- Entschieden
- 2024-06-20
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:544
- CELEX
- 62023CO0463
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Art. 267 AEUV – Auslegung des Unionsrechts, die für den Erlass des Urteils durch das vorlegende Gericht erforderlich ist – Art. 94 der Verfahrensordnung – Erfordernis der Angabe des anwendbaren nationalen Rechts, des Zusammenhangs zwischen diesem Recht und den Bestimmungen des Unionsrechts, um deren Auslegung ersucht wird, sowie der Gründe, aus denen sich die Notwendigkeit einer Antwort des Gerichtshofs auf die Vorlagefragen ergibt – Keine hinreichenden Angaben – Offensichtliche Unzulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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