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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-463/23Agenzia delle Entrate – Direzione Provinciale Roma 1 v Lamaro Appalti Spa Unipersonale

Entschieden
2024-06-20
ECLI
ECLI:EU:C:2024:544
CELEX
62023CO0463
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Art. 267 AEUV – Auslegung des Unionsrechts, die für den Erlass des Urteils durch das vorlegende Gericht erforderlich ist – Art. 94 der Verfahrensordnung – Erfordernis der Angabe des anwendbaren nationalen Rechts, des Zusammenhangs zwischen diesem Recht und den Bestimmungen des Unionsrechts, um deren Auslegung ersucht wird, sowie der Gründe, aus denen sich die Notwendigkeit einer Antwort des Gerichtshofs auf die Vorlagefragen ergibt – Keine hinreichenden Angaben – Offensichtliche Unzulässigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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