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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-462/23European Commission v Republic of Bulgaria

Entschieden
2025-04-03
ECLI
ECLI:EU:C:2025:242
CELEX
62023CJ0462
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verbraucherschutz – Richtlinie 2009/54/EG – Art. 8 Abs. 2 – Verbot, ein natürliches Mineralwasser und ein Quellwasser, die aus ein und derselben Quelle stammen, unter mehreren gewerblichen Kennzeichen in den Handel zu bringen – Art. 7 Abs. 2 Buchst. b – Art. 9 Abs. 4 Buchst. c – Anforderungen an die Etikettierung – Zwingende Angaben – Name der Quelle – Nicht ordnungsgemäße Umsetzung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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