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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-462/22BM v LO

Entschieden
2023-07-06
ECLI
ECLI:EU:C:2023:553
CELEX
62022CJ0462
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen – Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 – Art. 3 Abs. 1 Buchst. a sechster Gedankenstrich – Klägergerichtsstand – Voraussetzung – Gewöhnlicher Aufenthalt des Antragstellers im Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts während der gesamten Frist unmittelbar vor Antragstellung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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