Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-462/22BM v LO
- Entschieden
- 2023-07-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:553
- CELEX
- 62022CJ0462
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen – Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 – Art. 3 Abs. 1 Buchst. a sechster Gedankenstrich – Klägergerichtsstand – Voraussetzung – Gewöhnlicher Aufenthalt des Antragstellers im Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts während der gesamten Frist unmittelbar vor Antragstellung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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