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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-462/01Criminal proceedings against Ulf Hammarsten

Entschieden
2003-01-16
ECLI
ECLI:EU:C:2003:33
CELEX
62001CJ0462
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Gemeinsame Marktorganisation für Flachs und Hanf - Artikel 28 EG und 30 EG - Nationale Rechtsvorschriften, die den Anbau und Besitz von Hanf ohne vorherige Genehmigung verbieten .

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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