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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-46/24RB v Ayuntamiento de Humanes de Madrid

Entschieden
2025-04-28
ECLI
ECLI:EU:C:2025:289
CELEX
62024CO0046
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Richtlinie (EU) 2019/1023 – Restrukturierungs‑, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren – Art. 23 Abs. 4 – Ausschluss öffentlicher Forderungen von der Entschuldung – ‚Ausreichende Rechtfertigung‘ eines solchen Ausschlusses.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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