Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-46/19 PCouncil of the European Union v Kurdistan Workers' Party (PKK)
- Entschieden
- 2021-04-22
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:316
- CELEX
- 62019CJ0046
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Maßnahmen zu Bekämpfung des Terrorismus – Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen – Einfrieren von Geldern – Gemeinsamer Standpunkt 2001/931/GASP – Art. 1 Abs. 3, 4 und 6 – Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 – Art. 2 Abs. 3 – Verbleib einer Organisation auf der Liste der an terroristischen Handlungen beteiligten Personen, Vereinigungen und Körperschaften – Voraussetzungen – Beschluss einer zuständigen Behörde – Fortbestehen der Gefahr einer Beteiligung an terroristischen Aktivitäten – Tatsächliche Grundlage der Beschlüsse über das Einfrieren von Geldern – Beschluss zur Überprüfung des nationalen Beschlusses, der die erstmalige Aufnahme in die Liste gerechtfertigt hat – Begründungspflicht.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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