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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-46/18Caseificio Sociale San Rocco Soc. coop. arl and Others v Agenzia per le Erogazioni in Agricoltura (AGEA) and Regione Veneto

Entschieden
2019-09-11
ECLI
ECLI:EU:C:2019:706
CELEX
62018CJ0046
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Milchsektor – Quoten – Zusatzabgabe – Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 – Art. 2 – Erhebung der Abgabe beim Abnehmer – Lieferungen, die die verfügbare Referenzmenge des Erzeugers übersteigen – Höhe des Milchpreises – Verpflichtende Anwendung eines Einbehalts – Rückerstattung des Überschussbetrags der Abgabe – Verordnung (EG) Nr. 1392/2001 – Art. 9 – Abnehmer – Verstoß gegen die Pflicht zur Leistung der Zusatzabgabe – Erzeuger – Verstoß gegen die Pflicht zur monatlichen Abführung – Vertrauensschutz.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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