Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-46/15Ambisig – Ambiente e Sistemas de Informação Geográfica SA v AICP – Associação de Industriais do Concelho de Pombal
- Entschieden
- 2016-07-07
- ECLI
- ECLI:EU:C:2016:530
- CELEX
- 62015CJ0046
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliche Aufträge – Richtlinie 2004/18/EG – Art. 48 Abs. 2 Buchst. a Ziff. ii zweiter Gedankenstrich – Technische Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsteilnehmers – Unmittelbare Wirkung – Arten des Nachweises – Rangordnung zwischen der Bescheinigung eines privaten Erwerbers und der einseitigen Erklärung des Bieters – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Verbot, wesentliche Änderungen hinsichtlich der vorgesehenen Nachweise einzuführen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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