Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑46/12L. N. v Styrelsen for Videregående Uddannelser og Uddannelsesstøtte
- Entschieden
- 2013-02-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:97
- CELEX
- 62012CJ0046
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Unionsbürgerschaft – Freizügigkeit der Arbeitnehmer – Grundsatz der Gleichbehandlung − Art. 45 Abs. 2 AEUV – Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 – Art. 7 Abs. 2 − Richtlinie 2004/38/EG – Art. 24 Abs. 1 und 2 – Abweichung vom Grundsatz der Gleichbehandlung bei Studienbeihilfen in Form von Stipendien oder Studiendarlehen – Unionsbürger, der in einem Aufnahmemitgliedstaat studiert – Beschäftigung als Arbeitnehmer vor und nach Beginn des Studiums − Hauptzweck der Einreise des Betroffenen in das Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats – Einfluss auf seine Einstufung als Arbeitnehmer und seinen Anspruch auf ein Stipendium.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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