Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-458/24DO v Bundesrepublik Deutschland
- Entschieden
- 2026-03-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:146
- CELEX
- 62024CJ0458
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Asylpolitik – Verordnung (EU) Nr. 604/2013 – Art. 3 Abs. 2 – Art. 29 – Überstellung des Asylbewerbers in den für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaat – Aussetzung der Aufnahme und Wiederaufnahme von Asylbewerbern durch den zuständigen Mitgliedstaat – Richtlinie (EU) 2013/32 – Art. 33 – Unzulässige Anträge.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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