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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-458/24DO v Bundesrepublik Deutschland

Entschieden
2026-03-05
ECLI
ECLI:EU:C:2026:146
CELEX
62024CJ0458
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Asylpolitik – Verordnung (EU) Nr. 604/2013 – Art. 3 Abs. 2 – Art. 29 – Überstellung des Asylbewerbers in den für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaat – Aussetzung der Aufnahme und Wiederaufnahme von Asylbewerbern durch den zuständigen Mitgliedstaat – Richtlinie (EU) 2013/32 – Art. 33 – Unzulässige Anträge.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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