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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-458/18„GVC Services (Bulgaria)“ EOOD v Direktor na Direktsia „Obzhalvane i danachno-osiguritelna praktika“ - Sofia

Entschieden
2020-04-02
ECLI
ECLI:EU:C:2020:266
CELEX
62018CJ0458
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten – Richtlinie 2011/96/EU – Art. 2 Buchst. a Ziff. i und iii sowie Anhang I Teil A Buchst. ab und Teil B letzter Spiegelstrich – Begriffe ‚nach dem Recht des Vereinigten Königreichs gegründete Gesellschaften‘ und ‚corporation tax im Vereinigten Königreich‘ – In Gibraltar eingetragene und dort körperschaftsteuerpflichtige Gesellschaften.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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