Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-456/22VX and AT v Gemeinde Ummendorf
- Entschieden
- 2023-12-14
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:988
- CELEX
- 62022CJ0456
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 82 – Haftung und Recht auf Schadenersatz – Begriff, immaterieller Schaden‘ – Personenbezogene Daten enthaltende Veröffentlichung der Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung im Internet – Veröffentlichung ohne Einwilligung der betroffenen Personen – Antrag dieser Personen auf Ersatz des immateriellen Schadens.
Legt aus
- DSGVO — Verordnung (EU) 2016/67932016R0679
Artikel in der Entscheidung
Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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