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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-456/19Aktiebolaget Östgötatrafiken v Patent-och registreringsverket

Entschieden
2020-10-08
ECLI
ECLI:EU:C:2020:813
CELEX
62019CJ0456
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Marken – Richtlinie 2008/95/EG – Art. 3 Abs. 1 Buchst. b – Markenformen – Unterscheidungskraft – Anmeldung eines Zeichens, das aus farbigen Motiven zusammengesetzt ist und auf die für die Erbringung einer Dienstleistung bestimmten Gegenstände aufgebracht werden soll, zur Eintragung als Marke für diese Dienstleistung – Beurteilung der Unterscheidungskraft dieses Zeichens – Kriterien.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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