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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-456/14Manuel Orrego Arias v Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real

Entschieden
2015-09-03
ECLI
ECLI:EU:C:2015:550
CELEX
62014CO0456
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Richtlinie 2001/40/EG – Anerkennung von Entscheidungen über die Rückführung von Drittstaatsangehörigen – Art. 3 Abs. 1 Buchst. a – Begriff einer ,Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht istʻ – Entscheidung, einen Drittstaatsangehörigen aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung abzuschieben – Sachverhalt, der nicht unter die Richtlinie 2001/40 fällt – Offensichtliche Unzuständigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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