Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-454/20Criminal proceedings against AZ
- Entschieden
- 2022-03-23
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:228
- CELEX
- 62020CO0454
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Verkehr – Richtlinie1999/37/EG – Zulassungsdokumente für Fahrzeuge – Richtlinie 2014/45/EU – Regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen – Art. 49 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen – Führen eines nicht ordnungsgemäß zugelassenen Fahrzeugs – Sanktionen – Keine Durchführung des Unionsrechts – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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