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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-454/10Oliver Jestel v Hauptzollamt Aachen

Entschieden
2011-11-17
ECLI
ECLI:EU:C:2011:752
CELEX
62010CJ0454
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 202 Abs. 3 zweiter Gedankenstrich - Entstehung einer Zollschuld infolge des vorschriftswidrigen Verbringens von Waren - Begriff des ‚Zollschuldners‘ - Beteiligung am vorschriftswidrigen Verbringen - Person, die beim Abschluss der Kaufverträge über die vorschriftswidrig verbrachten Waren als Vermittler tätig war.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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