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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-453/19 PDeutsche Lufthansa AG v European Commission

Entschieden
2021-07-15
ECLI
ECLI:EU:C:2021:608
CELEX
62019CJ0453
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Beihilfen zugunsten von Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften – Beschluss, mit dem die Maßnahmen zugunsten des Flughafens Frankfurt-Hahn als mit dem Binnenmarkt vereinbare staatliche Beihilfen eingestuft werden und festgestellt wird, dass keine staatlichen Beihilfen zugunsten der Luftverkehrsgesellschaften, die diesen Flughafen nutzen, vorliegen – Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage – Art. 263 Abs. 4 AEUV – Natürliche oder juristische Person, die von dem fraglichen Beschluss nicht unmittelbar und individuell betroffen ist – Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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