Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑452/13Germanwings GmbH v Ronny Henning
- Entschieden
- 2014-09-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:2141
- CELEX
- 62013CJ0452
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Art. 2, 5 und 7 – Anspruch auf Ausgleichszahlung bei großer Verspätung eines Fluges – Dauer der Verspätung – Begriff ‚Ankunftszeit‘.
Legt aus
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