Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-451/24Kwizda Pharma GmbH v Landeshauptmann von Wien
- Entschieden
- 2025-09-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:663
- CELEX
- 62024CJ0451
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Pharmazeutische Erzeugnisse – Produkt, das sowohl unter die Definition von ‚Arzneimittel‘ als auch unter die Definition von ‚Erzeugnis, das durch andere gemeinschaftliche Rechtsvorschriften geregelt ist‘ fallen kann – Anwendbarer Rechtsrahmen – Richtlinie 2001/83/EG – Art. 2 Abs. 2 – Vorrangregel – Umfang – Praktische Wirksamkeit – Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten – Art. 4 Abs. 3 EUV – Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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