Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-451/20Airhelp Limited v Austrian Airlines AG
- Entschieden
- 2022-02-24
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:123
- CELEX
- 62020CJ0451
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Art. 3 Abs. 1 – Anwendungsbereich – Flugverbindung mit Anschlussflug und Abflug- und Zielort in einem Drittstaat – Einheitliche Buchung bei einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft – Zwischenlandung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats – Art. 5 Abs. 1 Buchst. c Ziff. iii und Art. 7 – Verspäteter Alternativflug – Berücksichtigung der tatsächlichen Ankunftszeit für die Ausgleichsleistung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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