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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-451/20Airhelp Limited v Austrian Airlines AG

Entschieden
2022-02-24
ECLI
ECLI:EU:C:2022:123
CELEX
62020CJ0451
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Art. 3 Abs. 1 – Anwendungsbereich – Flugverbindung mit Anschlussflug und Abflug- und Zielort in einem Drittstaat – Einheitliche Buchung bei einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft – Zwischenlandung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats – Art. 5 Abs. 1 Buchst. c Ziff. iii und Art. 7 – Verspäteter Alternativflug – Berücksichtigung der tatsächlichen Ankunftszeit für die Ausgleichsleistung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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