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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-450/20 PComprojecto-Projectos e Construções, Lda and Others v European Central Bank (ECB) and Banco de Portugal

Entschieden
2021-05-05
ECLI
ECLI:EU:C:2021:356
CELEX
62020CO0450
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Rechtsmittel, eingelegt zum einen gegen einen Beschluss des Gerichts, mit dem eine Schadensersatzklage abgewiesen worden ist, und zum anderen gegen einen Beschluss des Gerichts, mit dem ein Antrag auf Berichtigung jenes Beschlusses für unzulässig erklärt worden ist – Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union – Einreichung nach Ablauf der Rechtsmittelfrist – Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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