Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-450/15Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato v Italsempione - Spedizioni Internazionali SpA
- Entschieden
- 2016-06-28
- ECLI
- ECLI:EU:C:2016:508
- CELEX
- 62015CO0450
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Verordnung (EG) Nr. 1/2003 – Art. 23 Abs. 2 Buchst. a – Auslegung im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Festsetzung des Betrags der Geldbuße – Kriterien – Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen – Nationale Praxis – Anpassung des Grundbetrags der Geldbuße – Berücksichtigung erschwerender oder mildernder Umstände – Anwendung der Obergrenze von 10 % des Gesamtumsatzes – Keine Zuständigkeit des Gerichtshofs – Offensichtliche Unzuständigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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