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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-450/14 PKoinonia Tis Pliroforias Anoichti Stis Eidikes Anagkes - Isotis v European Commission

Entschieden
2016-05-31
ECLI
ECLI:EU:C:2016:477
CELEX
62014CO0450
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Art. 181 – Schiedsklausel – Im Rahmen des Sechsten Rahmenprogramms im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006), des Programms eTEN zur Förderung transeuropäischer Telekommunikationsnetze und des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) geschlossene Verträge – Prüfbericht, in dem festgestellt wird, dass die angefallenen Ausgaben nicht förderfähig sind – Forderung auf Rückzahlung der gezahlten Finanzhilfen – Pauschale Entschädigung – Nichtigkeitsklage – Widerklage.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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