Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑450/12HARK GmbH & Co KG Kamin- und Kachelofenbau v Hauptzollamt Duisburg
- Entschieden
- 2013-12-12
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:824
- CELEX
- 62012CJ0450
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Gemeinsamer Zolltarif – Tarifierung – Kombinierte Nomenklatur – Positionen 7307 und 7321 – Ofenrohrsets – Begriffe ‚Teile‘ für Raumheizöfen und ‚Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke‘.
Legt aus
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