Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-45/06Campina GmbH & Co. v Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
- Entschieden
- 2007-03-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2007:154
- CELEX
- 62006CJ0045
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Milch und Milcherzeugnisse - Zusatzabgabe - Geringfügige Überschreitung der Frist für die Übermittlung der Aufstellung der Abrechnungen - Finanzielle Sanktion - Verordnung (EWG) Nr. 536/93 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1001/98 geänderten Fassung - Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 - Verordnung (EG) Nr. 1392/2001 - Art. 5 Abs. 3 - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Art. 2 Abs. 2 Satz 2 - Grundsatz der rückwirkenden Anwendung des milderen Strafgesetzes.
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