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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-45/06Campina GmbH & Co. v Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

Entschieden
2007-03-08
ECLI
ECLI:EU:C:2007:154
CELEX
62006CJ0045
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Milch und Milcherzeugnisse - Zusatzabgabe - Geringfügige Überschreitung der Frist für die Übermittlung der Aufstellung der Abrechnungen - Finanzielle Sanktion - Verordnung (EWG) Nr. 536/93 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1001/98 geänderten Fassung - Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 - Verordnung (EG) Nr. 1392/2001 - Art. 5 Abs. 3 - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Art. 2 Abs. 2 Satz 2 - Grundsatz der rückwirkenden Anwendung des milderen Strafgesetzes.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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