Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-447/25Surovina RECE d.o.o. v Pest Vármegyei Kormányhivatal
- Entschieden
- 2026-07-02
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:536
- CELEX
- 62025CJ0447
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Umwelt – Abfälle – Verordnung (EU) Nr. 1013/2006 – Art. 12 Abs. 1 Buchst. a – Richtlinie 2008/98/EG – Verbringung – Einwände gegen die Verbringung von zur Verwertung bestimmten Abfällen – Befugnis der zuständigen Behörde des Empfängermitgliedstaats, Einwände gegen die Verbringung zu erheben – Gründe – Unvereinbarkeit mit nationalen Abfallbewirtschaftungsplänen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht