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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-447/23Juan Antonio and María Consuelo v Banco Santander, SA

Entschieden
2025-09-11
ECLI
ECLI:EU:C:2025:706
CELEX
62023CO0447
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Richtlinie 2014/59/EU – Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen – Allgemeine Grundsätze – Art. 34 Abs. 1 Buchst. a und b – Bail‑in – Wirkungen – Art. 53 Abs. 1 und 3 – Herabschreibung von Kapitalinstrumenten – Art. 60 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. b und c – Maßnahmen zum Schutz der Aktionäre – Art. 73 bis 75 – Bezugsrechte – Richtlinie 2003/71/EG – Richtlinie 2004/109/EG – Schutz der Rechte der Anteilseigner und der Gläubiger – Mangelhafte und falsche Angaben in dem Prospekt, der u. a. beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren zu veröffentlichen ist – Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere bereits zum Handel zugelassen sind – Haftungsklage – Klage auf Nichtigerklärung des Kaufvertrags – Klagen gegen den Gesamtrechtsnachfolger des sich in Abwicklung befindlichen Kreditinstituts.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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