Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-445/19Viasat Broadcasting UK Ltd v TV2/Danmark A/S and Kingdom of Denmark

Entschieden
2020-11-24
ECLI
ECLI:EU:C:2020:952
CELEX
62019CJ0445
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Staatliche Beihilfen – Öffentlich-rechtliche Rundfunkgesellschaft – Art. 106 Abs. 2 AEUV – Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse – Mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfe – Art. 108 Abs. 3 AEUV – Anmeldung – Fehlen – Verpflichtung des Empfängers, für die Dauer der Rechtswidrigkeit dieser Beihilfe Zinsen zu zahlen – Zinsberechnung – Zu berücksichtigende Beträge.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung