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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-443/19Vodafone España SAU v Diputación Foral de Guipúzcoa

Entschieden
2020-10-06
ECLI
ECLI:EU:C:2020:798
CELEX
62019CJ0443
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste – Richtlinie 2002/20/EG – Art. 13 – Entgelt für Nutzungsrechte für Funkfrequenzen – Nationale Branchenregelung, nach der für die Reservierung öffentlicher Funkfrequenzen eine Gebühr erhoben wird – Nationale Regelung, nach der auf die Erteilung verwaltungsrechtlicher Konzessionen an im öffentlichen Eigentum stehenden Gütern eine Steuer auf vermögensrechtliche Übertragungen erhoben wird.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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