Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-443/18European Commission v Italian Republic
- Entschieden
- 2019-09-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:676
- CELEX
- 62018CJ0443
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Pflanzenschutz – Richtlinie 2000/29/EG – Schutz der Europäischen Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse – Art. 16 Abs. 1 und 3 – Durchführungsbeschluss (EU) 2015/789 – Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Xylella fastidiosa (Wells et al.) – Art. 7 Abs. 2 Buchst. c – Eindämmungsmaßnahmen – Pflicht zur unverzüglichen Entfernung der befallenen Pflanzen in einem 20 km breiten Streifen in der Befallszone – Art. 7 Abs. 7 – Überwachungspflicht – Jährliche Erhebungen – Art. 6 Abs. 2, 7 und 9 – Tilgungsmaßnahmen – Anhaltender und genereller Verstoß – Art. 4 Abs. 3 EUV – Pflicht zu loyaler Zusammenarbeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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