Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-442/05Finanzamt Oschatz v Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien
- Entschieden
- 2008-04-03
- ECLI
- ECLI:EU:C:2008:184
- CELEX
- 62005CJ0442
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 4 Abs. 5 und Art. 12 Abs. 3 Buchst. a - Anhänge D und H - Begriff ‚Lieferungen von Wasser‘ - Ermäßigter Mehrwertsteuersatz.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht