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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-441/16SMS group GmbH v Direcţia Generală Regională a Finanţelor Publice Bucureşti

Entschieden
2017-09-21
ECLI
ECLI:EU:C:2017:712
CELEX
62016CJ0441
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Achte Richtlinie 79/1072/EWG – Richtlinie 2006/112/EG – In einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Steuerpflichtiger – Erstattung der Mehrwertsteuer auf eingeführte Gegenstände – Voraussetzungen – Objektive Anhaltspunkte, die die Absicht des Steuerpflichtigen belegen, die eingeführten Gegenstände im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten zu verwenden – Ernsthafte Gefahr, dass der die Einfuhr rechtfertigende Umsatz nicht bewirkt wird.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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