Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-441/15Madaus GmbH v Hauptzollamt Bremen
- Entschieden
- 2017-02-09
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:103
- CELEX
- 62015CJ0441
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsamer Zolltarif – Tarifierung – Kombinierte Nomenklatur – Positionen 3824 90 97 und 2106 90 92 – Pulverförmige Ware, die aus Calciumcarbonat (95 %) und modifizierter Stärke (5 %) besteht.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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