Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑441/12Almer Beheer BV and Daedalus Holding BV v Van den Dungen Vastgoed BV and Oosterhout II BVBA

Entschieden
2014-09-17
ECLI
ECLI:EU:C:2014:2226
CELEX
62012CJ0441
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gesellschaftsrecht – Richtlinie 2003/71/EG – Art. 3 Abs. 1 – Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren – Zwangsversteigerung von Wertpapieren.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung