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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-44/21Phoenix Contact GmbH & Co. KG v HARTING Deutschland GmbH & Co. KG and Harting Electric GmbH & Co. KG

Entschieden
2022-04-28
ECLI
ECLI:EU:C:2022:309
CELEX
62021CJ0044
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges Eigentum – Richtlinie 2004/48/EG – Art. 9 Abs. 1 – Europäisches Patent – Einstweilige Maßnahmen – Befugnis der nationalen Gerichte, eine einstweilige Maßnahme anzuordnen, um eine drohende Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums zu verhindern – Nationale Rechtsprechung, wonach der Erlass einstweiliger Maßnahmen verweigert wird, wenn das in Rede stehende Patent nicht zumindest ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat – Pflicht zur unionsrechtskonformen Auslegung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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