Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-44/21Phoenix Contact GmbH & Co. KG v HARTING Deutschland GmbH & Co. KG and Harting Electric GmbH & Co. KG
- Entschieden
- 2022-04-28
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:309
- CELEX
- 62021CJ0044
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges Eigentum – Richtlinie 2004/48/EG – Art. 9 Abs. 1 – Europäisches Patent – Einstweilige Maßnahmen – Befugnis der nationalen Gerichte, eine einstweilige Maßnahme anzuordnen, um eine drohende Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums zu verhindern – Nationale Rechtsprechung, wonach der Erlass einstweiliger Maßnahmen verweigert wird, wenn das in Rede stehende Patent nicht zumindest ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat – Pflicht zur unionsrechtskonformen Auslegung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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