Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-439/13 PElitaliana SpA v Eulex Kosovo

Entschieden
2015-11-12
ECLI
ECLI:EU:C:2015:753
CELEX
62013CJ0439
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP – Ausschreibung für die Hubschrauberunterstützung für die Eulex-Mission im Kosovo – Klage gegen die Vergabeentscheidung – Art. 24 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV – Art. 275 Abs. 1 AEUV – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) – Zuständigkeit des Gerichtshofs – Art. 263 Abs. 1 AEUV – ‚Einrichtung oder sonstige Stelle der Union‘ – Maßnahmen, die der Europäischen Kommission zuzurechnen sind – Entschuldbarer Irrtum.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung