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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-438/22Em akaunt BG ЕООD v Zastrahovatelno aktsionerno druzhestvo Armeets AD

Entschieden
2024-01-25
ECLI
ECLI:EU:C:2024:71
CELEX
62022CJ0438
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Kartelle – Art. 101 AEUV – Festsetzung der Mindesthonorare durch einen Berufsverband der Rechtsanwälte – Beschluss einer Unternehmensvereinigung – Verbot für ein Gericht, die Erstattung eines unter diesen Mindestbeträgen liegenden Honorarbetrags anzuordnen – Wettbewerbsbeschränkung – Rechtfertigungsgründe – Legitime Ziele – Qualität der von Rechtsanwälten erbrachten Dienstleistungen – Umsetzung des Urteils vom 23. November 2017, CHEZ Elektro Bulgaria und FrontEx International (C‑427/16 und C‑428/16, EU:C:2017:890) – Möglichkeit, sich bei einer bezweckten Wettbewerbsbeschränkung auf das Urteil Wouters zu berufen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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