Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-438/22Em akaunt BG ЕООD v Zastrahovatelno aktsionerno druzhestvo Armeets AD
- Entschieden
- 2024-01-25
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:71
- CELEX
- 62022CJ0438
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Kartelle – Art. 101 AEUV – Festsetzung der Mindesthonorare durch einen Berufsverband der Rechtsanwälte – Beschluss einer Unternehmensvereinigung – Verbot für ein Gericht, die Erstattung eines unter diesen Mindestbeträgen liegenden Honorarbetrags anzuordnen – Wettbewerbsbeschränkung – Rechtfertigungsgründe – Legitime Ziele – Qualität der von Rechtsanwälten erbrachten Dienstleistungen – Umsetzung des Urteils vom 23. November 2017, CHEZ Elektro Bulgaria und FrontEx International (C‑427/16 und C‑428/16, EU:C:2017:890) – Möglichkeit, sich bei einer bezweckten Wettbewerbsbeschränkung auf das Urteil Wouters zu berufen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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