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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑438/12Irmengard Weber v Mechthilde Weber

Entschieden
2014-04-03
ECLI
ECLI:EU:C:2014:212
CELEX
62012CJ0438
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Art. 22 Nr. 1 – Ausschließliche Zuständigkeit – Rechtsstreitigkeiten, die dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen zum Gegenstand haben – Natur des Vorkaufsrechts – Art. 27 Abs. 1 – Rechtshängigkeit – Begriff der Klagen, die wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien anhängig gemacht werden – Verhältnis zwischen Art. 22 Nr. 1 und Art. 27 Abs. 1 – Art. 28 Abs. 1 – Im Zusammenhang stehende Verfahren – Beurteilungskriterien für die Aussetzung des Verfahrens.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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