Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑438/12Irmengard Weber v Mechthilde Weber
- Entschieden
- 2014-04-03
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:212
- CELEX
- 62012CJ0438
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Art. 22 Nr. 1 – Ausschließliche Zuständigkeit – Rechtsstreitigkeiten, die dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen zum Gegenstand haben – Natur des Vorkaufsrechts – Art. 27 Abs. 1 – Rechtshängigkeit – Begriff der Klagen, die wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien anhängig gemacht werden – Verhältnis zwischen Art. 22 Nr. 1 und Art. 27 Abs. 1 – Art. 28 Abs. 1 – Im Zusammenhang stehende Verfahren – Beurteilungskriterien für die Aussetzung des Verfahrens.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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