Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑438/11Lagura Vermögensverwaltung GmbH v Hauptzollamt Hamburg-Hafen
- Entschieden
- 2012-11-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2012:703
- CELEX
- 62011CJ0438
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Zollkodex der Gemeinschaften – Art. 220 Abs. 2 Buchst. b – Nacherhebung von Einfuhrabgaben – Vertrauensschutz – Nichtaufklärbarkeit der inhaltlichen Richtigkeit eines Ursprungszeugnisses – Begriff des ‚Zeugnisses, das auf einer unrichtigen Darstellung der Fakten seitens des Ausführers beruht‘ – Beweislast – System allgemeiner Zollpräferenzen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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