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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑438/11Lagura Vermögensverwaltung GmbH v Hauptzollamt Hamburg-Hafen

Entschieden
2012-11-08
ECLI
ECLI:EU:C:2012:703
CELEX
62011CJ0438
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Zollkodex der Gemeinschaften – Art. 220 Abs. 2 Buchst. b – Nacherhebung von Einfuhrabgaben – Vertrauensschutz – Nichtaufklärbarkeit der inhaltlichen Richtigkeit eines Ursprungszeugnisses – Begriff des ‚Zeugnisses, das auf einer unrichtigen Darstellung der Fakten seitens des Ausführers beruht‘ – Beweislast – System allgemeiner Zollpräferenzen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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