Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-437/19État du Grand-duché de Luxembourg v L
- Entschieden
- 2021-11-25
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:953
- CELEX
- 62019CJ0437
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung – Richtlinie 2011/16/EU – Art. 1 Abs. 1, Art. 5 und Art. 20 Abs. 2 – Informationsersuchen – Entscheidung zur Anordnung der Übermittlung von Informationen – Weigerung, der Anordnung nachzukommen – Sanktion – ‚Voraussichtliche Erheblichkeit‘ der erbetenen Informationen – Keine namentliche und individuelle Identifizierung der betroffenen Steuerpflichtigen – Wendung ‚Bezeichnung der Person, der die Untersuchung oder Ermittlung gilt‘ – Begründung des Informationsersuchens – Umfang – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 47 – Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung zur Anordnung der Übermittlung von Informationen – Art. 52 Abs. 1 – Beschränkung – Wahrung des Wesensgehalts des Rechts.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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