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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-437/19État du Grand-duché de Luxembourg v L

Entschieden
2021-11-25
ECLI
ECLI:EU:C:2021:953
CELEX
62019CJ0437
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung – Richtlinie 2011/16/EU – Art. 1 Abs. 1, Art. 5 und Art. 20 Abs. 2 – Informationsersuchen – Entscheidung zur Anordnung der Übermittlung von Informationen – Weigerung, der Anordnung nachzukommen – Sanktion – ‚Voraussichtliche Erheblichkeit‘ der erbetenen Informationen – Keine namentliche und individuelle Identifizierung der betroffenen Steuerpflichtigen – Wendung ‚Bezeichnung der Person, der die Untersuchung oder Ermittlung gilt‘ – Begründung des Informationsersuchens – Umfang – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 47 – Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung zur Anordnung der Übermittlung von Informationen – Art. 52 Abs. 1 – Beschränkung – Wahrung des Wesensgehalts des Rechts.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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