Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-435/18Otis Gesellschaft m.b.H. and Others v Land Oberösterreich and Others

Entschieden
2019-12-12
ECLI
ECLI:EU:C:2019:1069
CELEX
62018CJ0435
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 101 AEUV – Ersatz der durch ein Kartell entstandenen Schäden – Schadensersatzanspruch von Personen, die auf dem vom Kartell betroffenen Markt nicht als Anbieter oder Nachfrager tätig sind – Einer öffentlichen Einrichtung, die für den Erwerb der Waren, die Gegenstand des Kartells sind, Darlehen zu günstigen Konditionen gewährt hat, entstandene Schäden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung