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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-433/20Austro-Mechana Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte Gesellschaft mbH v Strato AG

Entschieden
2022-03-24
ECLI
ECLI:EU:C:2022:217
CELEX
62020CJ0433
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft – Richtlinie 2001/29/EG – Art. 2 – Vervielfältigung – Art. 5 Abs. 2 Buchst. b – Ausnahme für Privatkopien – Begriff ,auf beliebigen Trägern‘ – Server, die im Besitz dritter Personen stehen und natürlichen Personen zum privaten Gebrauch zur Verfügung gestellt werden – Gerechter Ausgleich – Nationale Regelung, nach der die Anbieter von Cloud-Computing-Dienstleistungen nicht der Abgabe für Privatkopien unterliegen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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