Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-432/93Société d'Informatique Service Réalisation Organisation v Ampersand Software BV
- Entschieden
- 1995-08-11
- ECLI
- ECLI:EU:C:1995:262
- CELEX
- 61993CJ0432
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Brüsseler Übereinkommen - Artikel 36, 37 und 38 - Vollstreckung - Auf den Rechtsbehelf gegen die Zulassung der Vollstreckung ergangene Entscheidung - Auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützter Rechtsbehelf - Aussetzung der Entscheidung.
Legt aus
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