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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-432/93Société d'Informatique Service Réalisation Organisation v Ampersand Software BV

Entschieden
1995-08-11
ECLI
ECLI:EU:C:1995:262
CELEX
61993CJ0432
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Brüsseler Übereinkommen - Artikel 36, 37 und 38 - Vollstreckung - Auf den Rechtsbehelf gegen die Zulassung der Vollstreckung ergangene Entscheidung - Auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützter Rechtsbehelf - Aussetzung der Entscheidung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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