Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-432/21European Commission v Republic of Poland
- Entschieden
- 2023-03-02
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:139
- CELEX
- 62021CJ0432
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Umwelt – Richtlinie 92/43/EWG – Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Art. 6 Abs. 1 bis 3, Art. 12 Abs. 1 Buchst. a bis d, Art. 13 Abs. 1 Buchst. a und Art. 16 Abs. 1 – Richtlinie 2009/147/EG – Erhaltung der wildlebenden Vogelarten – Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Buchst. a, b und d sowie Art. 9 Abs. 1 – Waldbewirtschaftung auf der Grundlage der guten Praxis – Waldbewirtschaftungspläne – Übereinkommen von Aarhus – Zugang zu Gerichten – Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und Art. 9 Abs. 2 – Prüfung der materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Rechtmäßigkeit von Waldbewirtschaftungsplänen – Recht von Umweltschutzorganisationen auf einen Rechtsbehelf.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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