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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-432/15Odvolací finanční ředitelství v Pavlína Baštová

Entschieden
2016-11-10
ECLI
ECLI:EU:C:2016:855
CELEX
62015CJ0432
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerwesen – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 2 Abs. 1 Buchst. c – Begriff ‚gegen Entgelt erbrachte Dienstleistungen‘ – Überlassung eines Pferdes durch einen Steuerpflichtigen an einen Veranstalter von Pferderennen – Bewertung der Gegenleistung – Recht auf Abzug der mit der Rennvorbereitung der Pferde des Steuerpflichtigen zusammenhängenden Aufwendungen – Allgemeine Aufwendungen, die mit der wirtschaftlichen Tätigkeit insgesamt zusammenhängen – Anhang III Nr. 14 – Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für die Überlassung von Sportanlagen – Anwendbarkeit auf den Betrieb eines Rennstalls – Aus einer Einzelleistung oder aus mehreren unabhängigen Leistungen bestehender Umsatz.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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