Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-432/15Odvolací finanční ředitelství v Pavlína Baštová
- Entschieden
- 2016-11-10
- ECLI
- ECLI:EU:C:2016:855
- CELEX
- 62015CJ0432
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerwesen – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 2 Abs. 1 Buchst. c – Begriff ‚gegen Entgelt erbrachte Dienstleistungen‘ – Überlassung eines Pferdes durch einen Steuerpflichtigen an einen Veranstalter von Pferderennen – Bewertung der Gegenleistung – Recht auf Abzug der mit der Rennvorbereitung der Pferde des Steuerpflichtigen zusammenhängenden Aufwendungen – Allgemeine Aufwendungen, die mit der wirtschaftlichen Tätigkeit insgesamt zusammenhängen – Anhang III Nr. 14 – Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für die Überlassung von Sportanlagen – Anwendbarkeit auf den Betrieb eines Rennstalls – Aus einer Einzelleistung oder aus mehreren unabhängigen Leistungen bestehender Umsatz.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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